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Ihr ausgewählter Ort: Lengerich

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Geburtsurkunde Ausstellung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Zuständige Stellen


Samtgemeinde Lengerich - Standesamt
Adresse: Mittelstraße 15 , 49838 Lengerich
Fahrplan
Telefon: 05904 9328-0
Fax: 05904 9328-90
Öffnungszeiten:
Samtgemeindeverwaltung Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Bürgerbüro/Postagentur Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr Do: 14.00-18.00 Uhr Sa: 08.30-10.30 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
Bank: Volksbank Langen-Gersten
BIC: GENODEF1LAG
IBAN: DE21280699300000625400
Adresse: Mittelstraße 15 , 49838 Lengerich
Telefon: 05904 9328-0
Fax: 05904 9328-90

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 70,00 EUR
Vorkasse: nein
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: nein
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Vorkasse: nein
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)