Untersuchungsberechtigungsschein
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
An wen muss ich mich wenden?
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro
Fahrplan
Ansprechpartner
- Lengerich:
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Lengerich:
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- Bürgerberatung
- Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
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- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Wählbarkeitsbescheinigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Was sollte ich noch wissen?
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.