Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Samtgemeindeverwaltung
Mo-Fr: 08:30-12:30 Uhr
Mo-Mi: 14:00-16:00 Uhr
Do: 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro
Mo-Fr: 08:30-12:30 Uhr
Mo-Mi, Fr: 14:00-16:30 Uhr
Do: 14:00-18:00 Uhr
jeden 1. Sa im Monat: 08:30-11:00 Uhr
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
Bank: Volksbank Langen-Gersten
BIC: GENODEF1LAG
IBAN: DE21280699300000625400
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



