Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich
Samtgemeindeverwaltung
Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr
Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Bürgerbüro/Postagentur
Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr
Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Sa: 08.30-10.30 Uhr
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
Bank: Volksbank Langen-Gersten
BIC: GENODEF1LAG
IBAN: DE21280699300000625400
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.