Bürgerberatung
Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro
08 30 – 12 30 Uhr
Mo. bis Mi.,14 00 – 16 00 UhrDo.,14 00 – 18 00 UhrJeder 1. Sa.
im Monat08 30 – 11 00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine. Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.