Meldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich
Samtgemeindeverwaltung
Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr
Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Bürgerbüro/Postagentur
Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr
Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Sa: 08.30-10.30 Uhr
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
Bank: Volksbank Langen-Gersten
BIC: GENODEF1LAG
IBAN: DE21280699300000625400
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EURVorkasse: neinMeldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EURVorkasse: neinErweiterte Meldebescheinigung
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.