Hauptwohnsitz anmelden
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro
0830 – 1230 Uhr
Mo. bis Mi.,1400 – 1600 UhrDo.,1400 – 1800 UhrJeder 1. Sa.
im Monat0830 – 1100 Uhr
Ansprechpartner
- Lengerich (Samtgemeinde):
- Briefwahl beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Express beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Lengerich (Samtgemeinde):
- Briefwahl beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Express beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.



