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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Seenentwicklung Förderung


Mit der Fördermaßnahme Seenentwicklung werden Vorhaben unterstützt, die der Sanierung und Restaurierung von Seen (Stillgewässern) i. S. der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) dienen, um so die Qualität der Gewässer zu verbessern, den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial der Gewässer zu verbessern oder zu erhalten, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes zu stärken und das natürliche Erbe zu erhalten. Hiervon profitieren nicht nur Natur und Umwelt sondern auch die Gewässernutzenden.

Berücksichtigt werden vorrangig niedersächsische Stillgewässer mit einer Fläche von mindestens 50 ha gemäß EG-WRRL und darüber hinaus auch kleinere Stillgewässer, die für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Zuständige Stellen


Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse: Am Sportplatz 23 , 26506 Norden
Fahrplan

Voraussetzungen

Gefördert werden Vorhaben, die der Sanierung und Restaurierung von Seen dienen und die Gewässerqualität von Seen in ökologischer und chemischer Hinsicht verbessern. Hierzu zählen folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen,
  • Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffuse Quellen), z. B. durch technische Vorhaben im Zulauf wie Verlegung von Zuläufen, Schaffung von Vor- und Sedimentationsbecken, etc.,
  • Entschlammung,
  • Verbesserung der Wasserretention,
  • Erprobung innovativer Verfahren mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern,
  • Sonstige erforderliche Ausgaben, die im sachlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit den o. g. Vorhaben stehen, wie Planungen, konzeptionelle Vorhaben und Erhebungen, begleitende und nachfolgende Kontrolluntersuchungen einschließlich begleitender Qualitätssicherungsvorhaben, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen, Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen, Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung (im Einzelfall), Erwerb neuer Maschinen, Geräte und Anlagen.

Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigte

  • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen

Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft berücksichtigen und der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG-WRRL dienen.

Druckformulare / Merkblätter

Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Antragsvordrucks an die zuständige Stelle zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit dem programmverantwortlichen Ressort Antragsfristen fest. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)