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Kinder- und Jugendschutz


Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping.

Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.

Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasst sich unter anderem mit dem erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch hat hohe Priorität. Daher werden zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen seitens der Landesregierung initiiert und gefördert. Hierzu gehören u.a. Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Koordinierungszentren Kinderschutz sowie Mädchenhäuser, aber auch die Ausbildung von Familienhebammen und Kinderschutzfachkräften.

Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes. Öffentliche und freie Träger der kommunalen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Überörtliche Einrichtungen:

  • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
  • Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stellen

LS Hannover

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
Adresse: Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 89701-0
Fax: 0511 89701-166
Öffnungszeiten:

Allgemein:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr
sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.

Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
Bus: Linie 134
Haltestelle Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
Bus: Linie 128
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)