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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne (497...)

Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen


Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Erwerb,
  • die Modernisierung
  • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

für

  • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

oder

  • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

  • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
  • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
  • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
  • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
  • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
  • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
  • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
  • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
  • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

  • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
  • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
  • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
  • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
  • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Besondere Leistungen
Adresse: Herzog-Arenberg-Straße 12, 49716 Meppen
Bemerkung: Zugang Poststraße
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr, Mittwoch: keine Sprechzeiten

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Eugen Bürsken
Telefon: 05931 44-6319
Raum:
119, Kreishaus III
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)