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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Familienfreizeiten: Förderung


Das Land fördert die Durchführung von Familienfreizeiten, in denen Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt werden. Die Freizeiten werden von den der Landesarbeitsgemeinschaft angehörenden Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen organisiert.

Den Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen erhalten Eltern oder Elternteile mit mindestens einem Kind, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. In Ausnahmefällen ist die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.

Der Zuschuss beträgt je Teilnehmer/in und Tag bis zu 21,00 Euro für Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren und bis zu 13,00 Euro für jüngere Kinder. Die Festlegung der Höhe des Zuschusses im Rahmen der Höchstbeträge erfolgt durch die Maßnahmenträger.

Die Familienfreizeiten dürfen nur in hierfür geeigneten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nähere Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, sowie auf der entsprechenden Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen

Paulus

Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)