Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Zuständige Stellen
Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Abfallgebühr Festsetzung
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anregungen und Beschwerden
- Archivgut: Einsicht gewähren
- Bürgersprechstunde
- Datenschutz in Kommunen
- Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerreform in Niedersachsen
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuer Festsetzung
- Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
- Ortsrecht
- Politikinformation kommunal
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Verwaltungsgebäude - öffentliche Veranstaltung
- Wahlen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.