Schulwegsicherheit
Schulwegsicherheit lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Eltern erreichen. Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Straße liegt.
Zuständige Stellen
Fachbereich Personal, Bildung und Kultur
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
- An der Oberschule anmelden
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
- Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
- Bibliothek
- Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Erwachsenenbildung
- Familien- und Kinderservice
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Freizeitflächen und -einrichtungen kommunal
- Förderschule
- Ganztagsschulen
- Kind an einer Hauptschule anmelden
- Kind an einer Realschule anmelden
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Kindertagesbetreuung
- Kommunale Ehrungen
- Kommunale Sportstätten
- Musikschule
- Märkte und Feste
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Schule des Zweiten Bildungsweges
- Schulische Leistungen: Bewertung
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Sportförderung kommunal
- Volkshochschule
- Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
- allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.