Kind an einer Realschule anmelden
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.
Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt
Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Zuständig ist die Realschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf
ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
nach Rücksprache mit der Schule:
ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Anmeldefristen der einzelnen aufnehmenden Schule müssen beachtet werden.
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Bemerkung: insb. §10
- Runderlass Die Arbeit in der Realschule
Bemerkung: RdErl. d. MK v. 21.5.2017 - 32-81 023/1 – VORIS 22410
- Runderlass Die Arbeit in der Grundschule
Bemerkung: RdErl. D.MK v. 01.08.2020 – 32.5 – 81020 – VORIS 22410
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schulen
Bemerkung: einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemeinbildender Schulen
Bemerkung: vom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. Nr. 5/2016 S. 82), geändert durch Art. 2 der VO vom 12.8.2016 (Nds. GVBl. Nr. 10/2016 S. 149), vom 24.5.2017 (Nds. GVBl. Nr. 9/2017 S. 163; SVBl. 7/2017 S. 390), vom 1.11.2018 (Nds. GVBl. Nr. 15/2018 S. 234; SVBl. 12/2018 S. 694) und Art. 1 der VO vom 23.9.2020 (Nds. GVBl. Nr. 33/2020 S. 332; SVBl. 10/2020 S. 482) - VORIS 22410
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Realschule (z. B. Hauptschule an Realschule, Gymnasium an Realschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Realschule nach Umzug (z.B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Niedersächsisches Kultusministerium