Schulische Leistungen: Bewertung
Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.
Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Niedersächsischen Schulgesetz, in der Niedersächsischen Schulordnung für die Grundschule, die Haupt- und Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung von Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung ohne und mit Hilfe von Noten sowie zu Zeugnissen/Prüfungen. Weitere Festlegungen zu Leistungsnachweisen treffen die Lehrpläne.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Schule, die Ihnen nähere Auskünfte zur Leistungsbewertung geben kann.
Zuständige Stellen
Fachbereich Personal, Bildung und Kultur
Fahrplan
Fahrplan
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
- An der Oberschule anmelden
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
- Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
- Bibliothek
- Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Erwachsenenbildung
- Familien- und Kinderservice
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Freizeitflächen und -einrichtungen kommunal
- Förderschule
- Ganztagsschulen
- Kind an einer Hauptschule anmelden
- Kind an einer Realschule anmelden
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Kindertagesbetreuung
- Kommunale Ehrungen
- Kommunale Sportstätten
- Musikschule
- Märkte und Feste
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Schule des Zweiten Bildungsweges
- Schulische Leistungen: Bewertung
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Sportförderung kommunal
- Volkshochschule
- Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
- allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule