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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Hundesteuer Festsetzung


Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haselünne

Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden. Steuerpflichtig in der Stadt Haselünne ist, wer für mehr als zwei Monate einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt ferner, wer fü rmehr als zwei Monate einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haselünne

Die An- und Abmeldung kann auch direkt im Rathaus der Stadt Haselünne, Obergeschoss, Zimmer 25 erfolgen.

Zuständige Stellen


Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-440
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Druckformulare / Merkblätter

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haselünne

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haselünne

Hunde, die vom Halter aus einem Tierheim oder Tierasyl angeschafft und von dort in seinem Haushalt aufgenommen werden, können auf Antrag für ein Jahr von der Hundesteuer befreit werden. Eine Bescheinigung des abzugebenden Tierheims ist vorzulegen.

Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen beantragt werden.

Die Hundesteueranmeldung kann online erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haselünne

Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.07. jeden Jahres fällig.

Hundesteuer pro Jahr in Euro:

  • für den ersten Hund 42,00 €
  • für den zweiten Hund 66,00 €
  • für jeden weiteren Hund 84,00 €
  • für gefährliche Hunde jeweils 300,00 €

Hinweise zu gefährlichen Hunden sind in § 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung aufgeführt.

Rechtsgrundlage

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)