Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Haselünne (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Grundsteuerreform in Niedersachsen


Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Das ist ungerecht und geht zukünftig nicht mehr. Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.

Bundesweit gelten nun ab 2022 verschiedene Grundsteuergesetze, die ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Niedersachsen hat sich im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewusst für eine sehr einfaches Grundsteuer-Modell (Grundsteuer B – Grundvermögen) entschieden. Dennoch müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer in Ihrer Grundsteuererklärung einige Angaben machen, weil diese Ihrem Finanzamt teilweise nicht aktuell und nicht vollständig vorliegen.

Das muss schon ab Juli 2022 geschehen, weil die erforderlichen Schritte von der Neubewertung aller rund 3,6 Millionen Grundstücke in Niedersachsen bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer für 2025 durch die Städte und Gemeinden Zeit benötigen.

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Aber die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich ändern. Die einen Eigentümerinnen und Eigentümer werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, die anderen weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der verfassungswidrigen Einheitswerte. Die Grundsteuerreform hat das Ziel einer gerechteren Grundsteuer!

Jede Eigentümerin/Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, eine Erklärung mit den richtigen Angaben elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

In Niedersachsen wird man für die Grundsteuer nur noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben müssen. (Anders nur Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: alle 7 Jahre ist eine Erklärung abzugeben. Hier gilt in allen Ländern Bundesrecht.)

Für die Besteuerung ab dem Jahr 2025 gelten die Wertverhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022.

Bitte beachten Sie: Die Grundsteuer wird erstmalig ab 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Sollten sich an Ihrem Grundbesitz bis dahin Änderungen (z. B. durch Verkauf, Anbau, Abriss) ergeben, erfolgen die notwendigen Anpassungen im neuen und im alten Recht.

Alt: Einheitswerte

Neu: Grundsteuerwerte / Äquivalenzbeträge

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen


Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-440
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Verfahrensablauf

  • In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
  • Die Finanzämter stellen die Grundlagen anhand Ihrer Steuererklärung bis Ende 2023 fest (sogenannter Grundsteuermessbetrag) und leiten sie an die Kommunen weiter.
  • Die eigentliche Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheide) erfolgt anschließend bis Ende 2024 durch die Kommunen.
  • Die neue Grundsteuer ist erst ab Januar 2025 zu zahlen.

Unterstützende Institutionen

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Landesamts für Steuern Niedersachsen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)