Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
- bisheriger Reisepass
Es fallen keine Gebühren an.
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport