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Ihr ausgewählter Ort: Haselünne (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen


Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch:

  • die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre,
  • die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
  • die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume mit Badewanne oder Dusche oder mit Toilette,
  • der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen, ausgenommen Hochhäuser, und der im Anhang genannten Teile baulicher Anlagen,
  • die Instandhaltung baulicher Anlagen.

Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Genehmigung bzw. Mitteilung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Anfrage nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

Zuständige Stellen

Paulus

Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)