Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Fachbereich Personal, Bildung und Kultur
Fahrplan
Fahrplan
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
- An der Oberschule anmelden
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
- Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
- Bibliothek
- Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Erwachsenenbildung
- Familien- und Kinderservice
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Freizeitflächen und -einrichtungen kommunal
- Förderschule
- Ganztagsschulen
- Kind an einer Hauptschule anmelden
- Kind an einer Realschule anmelden
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Kindertagesbetreuung
- Kommunale Ehrungen
- Kommunale Sportstätten
- Musikschule
- Märkte und Feste
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Schule des Zweiten Bildungsweges
- Schulische Leistungen: Bewertung
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Sportförderung kommunal
- Volkshochschule
- Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
- allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine