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Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung


Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Fach- und Sachkundenachweis
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Beglaubigter Auszug  aus dem Handelsregister
  • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
  • Fahrzeugnachweis

Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:

  • Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
  • alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
  • Bankvollmacht über das Geschäftskonto
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Fach- und Sachkundenachweis

Gebühr: 50,00 - 700,00 EUR
Vorkasse: Nein

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stellen

Paulus

Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse: Rathausplatz 1 , 49740 Haselünne
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 280 , 49735 Haselünne
Fahrplan
Telefon: 05961 509-0
Fax: 05961 509-500
Öffnungszeiten:
  • - Allgemeine Verwaltung -
  • Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • - Bürgerservice -
  • Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Bürgerservice Stadt Haselünne
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)