Ortsrecht
Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Zuständige Stellen
Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Abfallgebühr Festsetzung
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anregungen und Beschwerden
- Archivgut: Einsicht gewähren
- Bürgersprechstunde
- Datenschutz in Kommunen
- Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerreform in Niedersachsen
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuer Festsetzung
- Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
- Ortsrecht
- Politikinformation kommunal
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Verwaltungsgebäude - öffentliche Veranstaltung
- Wahlen
Druckformulare / Merkblätter
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.