Bürgersprechstunde
Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.
Zuständige Stellen
Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Abfallgebühr Festsetzung
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anregungen und Beschwerden
- Archivgut: Einsicht gewähren
- Bürgersprechstunde
- Datenschutz in Kommunen
- Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerreform in Niedersachsen
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuer Festsetzung
- Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
- Ortsrecht
- Politikinformation kommunal
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Verwaltungsgebäude - öffentliche Veranstaltung
- Wahlen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.