Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung ist Deutschlands größter Arbeitgeber und bieten Ihnen quasi vor Ihrer Haustüre ein breites Spektrum moderner und zukunftssicherer Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Fachbereich Personal, Bildung und Kultur
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Ansprechpartner
- Haselünne:
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
- An der Oberschule anmelden
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
- Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
- Bibliothek
- Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Erwachsenenbildung
- Familien- und Kinderservice
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Freizeitflächen und -einrichtungen kommunal
- Förderschule
- Ganztagsschulen
- Kind an einer Hauptschule anmelden
- Kind an einer Realschule anmelden
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Kindertagesbetreuung
- Kommunale Ehrungen
- Kommunale Sportstätten
- Musikschule
- Märkte und Feste
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Schule des Zweiten Bildungsweges
- Schulische Leistungen: Bewertung
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Sportförderung kommunal
- Volkshochschule
- Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
- allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.