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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen


Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat, Gesundheitsschäden erlitten haben und das Ereignis, sowie dessen Folgen, anerkannt wurden, können Sie finanzielle Unterstützung und Entschädigung erhalten. Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich und psychisch), eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Gewalttatbeschädigte sein.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten. Dies können unter anderem Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sowie Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe, Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, Versorgungsleistungen und Renten sein.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen

LS Hildesheim

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift: Postfach 10 08 44 , 31108 Hildesheim
Fahrplan
Adresse: Domhof 1 , 31134 Hildesheim
Fahrplan
Telefon: 0180 2001560
Bemerkung: Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).
Fax: 05121 304-611
Öffnungszeiten:

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung:
Haltestelle "Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Sonstige Angaben:

Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
    • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
    • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
    • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten.

Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Soziale Entschädigung für Geschädigte zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)