Schutzimpfungen Finanzierung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Ansprechpunkt
Zuständige Stellen
GKV-Spitzenverband
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