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Hunderegister Änderung wegen Umzug


Die Änderung der Adresse des Halters ist der zuständigen Stelle während der Hundehaltung mitzuteilen. Dies ist online oder per Formular möglich.

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Ummeldung des Hundes soll innerhalb eines Monats nach Umzug erfolgen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)