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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern


Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

AG Kommunenredaktion

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)