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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Halterauskunft Erteilung


Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen

  • über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
  • über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
  • über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).

Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.

Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Zuständige Stellen


Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse: 24932 Flensburg
Fahrplan
Adresse: Förderstraße 16, 24944 Flensburg
Bemerkung: Auskunftspavillion
Fahrplan
Telefon: 0461 316-0
Bemerkung: Hauptanschluss
Telefon: 0461 316-1717
Bemerkung: Anwenderbetreuung
Fax: 0461 316-1650
Fax: 0461 316-1495
Öffnungszeiten:

Auskunftspavillion:

Montag-Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 17:30 Uhr

Freitag: 09:00 bis 15:00

Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis
  • passendes Kartenlesegerät
  • Ausweis-App-Software

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)