Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
- die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz:
Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
- Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
- Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Ansprechpartner
- Emsland (Landkreis):
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
- Emsland (Landkreis):
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Umschreibung eines Führerscheins beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
- Emsland (Landkreis):
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
- Emsland (Landkreis):
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Inhaber oder Inhaberin einer Fahrerlaubnis
- die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
- ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und Klasse D und DE
- 23 Jahre für die Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 21 Jahre für die Klassen D1 oder D1E oder Klassen C und CE sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A und Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als zwei Jahren sowie Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen D1, D, DE und D1E
- 17 Jahre für die Klassen B und BE unter bestimmten Voraussetzungen
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 15 Jahre für die Klasse AM
- geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
- bestehen der theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung
- nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
- Kopie Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Druckformulare / Merkblätter
Antrag Fahrerlaubnis
DownloadMerkblatt zum Erhalt des Führerscheins
DownloadBescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Download als PDFDownload als PDF2Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Download als PDFDownload als PDF2Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Download als PDFDownload als PDF2Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Download als PDFDownload als PDF2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Personalausweis
- ggf. Kopie des Führerscheines
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
- Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster HilfeSehtest
- ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
- Nachweis Erste Hilfe
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die Behörden wenden diese an, darin sind die jeweiligen Gebühren festgelegt.
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 35,70 Euro, dazu können allerdings noch weitere Gebühren kommen, zum Beispiel ggf. für Versand.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde oder sofern keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde.
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.



