Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz:
Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
- Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
- Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Ansprechpartner
- Emsland (Landkreis):
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Umschreibung eines Führerscheins beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
Voraussetzungen
- Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
- Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen.
- Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 35,70 EURVorkasse: nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.



