Bodendenkmalpflege
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Zuständige Stellen
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
- Dörpen (Samtgemeinde):
- Emsbüren (Einheitsgemeinde):
- Emsland (Landkreis):
- Freren (Samtgemeinde):
- Geeste (Einheitsgemeinde):
- Haren (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Haselünne (Einheitsgemeinde):
- Herzlake (Samtgemeinde):
- Lathen (Samtgemeinde):
- Lengerich (Samtgemeinde):
- Nordhümmling (Samtgemeinde):
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Salzbergen (Einheitsgemeinde):
- Sögel (Samtgemeinde):
- Spelle (Samtgemeinde):
- Twist (Einheitsgemeinde):
- Werlte (Samtgemeinde):
- Dörpen (Samtgemeinde):
- Emsbüren (Einheitsgemeinde):
- Emsland (Landkreis):
- Freren (Samtgemeinde):
- Geeste (Einheitsgemeinde):
- Haren (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Haselünne (Einheitsgemeinde):
- Herzlake (Samtgemeinde):
- Lathen (Samtgemeinde):
- Lengerich (Samtgemeinde):
- Nordhümmling (Samtgemeinde):
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Salzbergen (Einheitsgemeinde):
- Sögel (Samtgemeinde):
- Spelle (Samtgemeinde):
- Twist (Einheitsgemeinde):
- Werlte (Samtgemeinde):
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



