Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Gesundheit
Fahrplan
Fahrplan
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Emsland:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Badegewässerqualität Überwachung
- Begasung anzeigen
- Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Impfung: Beratung
- Infektionsschutz Beratung
- Infektionsschutz Meldung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Tuberkuloseberatung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
Voraussetzungen
- Befähigungsschein
- Sachkundenachweis
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
- die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
- Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
- Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
- Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
- Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes