Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz:
Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
- Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
- Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Ansprechpartner
- Emsland (Landkreis):
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
- Emsland (Landkreis):
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Umschreibung eines Führerscheins beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
- Emsland (Landkreis):
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
- Emsland (Landkreis):
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersatz
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
- Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis
- der Kartenführerschein
- ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
- eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.
Rechtsgrundlage
- §48 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- §11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- §12 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 6 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)



