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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl


Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

- Zulassungsbescheinigung Teil II

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Führerscheinstelle:

Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung


GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:

KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Reiner Egbring
Telefon: 05931 44-4004
Raum:
K II, 4
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)