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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Beistandschaft durch das Jugendamt

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Zuständige Stellen

Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Emsland
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Ansprechpartner

Julia König
Telefon: 05931 44-1959
Raum:
E 459
Zuständig für:
Vanessa Klaas
Telefon: 05931 44-1459
Raum:
E 459
Zuständig für:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)