Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Fahrzeuge der Familienpflege können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der Familienpflege.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Fahrplan
Fahrplan
Führerscheinstelle:
Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:
KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Dörpen:
- Emsbüren:
- Emsland:
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Gewerbetreibende und Freiberufler beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
- Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
- Freren:
- Geeste:
- Haren (Ems):
- Haselünne:
- Herzlake:
- Lathen:
- Lengerich:
- Meppen:
- Nordhümmling:
- Papenburg:
- Rhede (Ems):
- Salzbergen:
- Spelle:
- Sögel:
- Twist:
- Werlte:
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Druckformulare / Merkblätter
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung