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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Altreifenlagerstätten unter 100 t Lagerkapazität: Genehmigung


Für die Lagerung von Altreifen in einem Betrieb mit einer Lagerkapazität unter 100 t wird eine Baugenehmigung benötigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Hochbau
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Hans-Jürgen Pund
Telefon: 05931 44-1503
Raum:
A 503
Zuständig für:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Betriebe, die Abfälle lagern, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Diese dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Übernahme solcher Abfälle berechtigt sind. Die Annahme von Altreifen sowie die Abgabe sind in einem Register nach § 24 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) zu  dokumentieren. Die Register müssen neben den Grunddaten des Altreifenlagers für jede angenommene Charge die Abfallmenge und das Datum der Übernahme sowie für jede abgegebene Charge zusätzlich die übernehmende Person enthalten. Beträgt die Lagerkapazität 100 t oder mehr wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)