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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Aids und sexuell übertragbare Infektionen Beratung


Weltweit gibt es rund 30 verschiedene sexuell übertragbare Infektionen (STI), mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr leicht anstecken an.
Eine von Ihnen ist HIV. Die Abkürzung HIV steht für Human Immunodeficiency Virus, was so viel wie menschliches Immunschwäche-Virus heißt. Das HI-Virus schädigt die körpereigenen Abwehrkräfte, die vor anderen Krankheitserregern schützen sollen. Wird eine Infektion mit HIV nicht behandelt, so kann sich der Körper irgendwann nicht mehr gegen andere Erreger wehren und erkrankt an normalerweise harmlosen Krankheiten schwer. Diesen Zustand nennt man AIDS.


Informationen und Beratung zu Aids und sexuell übertragbaren Infektionen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos und kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Themen der Beratung können z. B. sein:

  • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
  • Safer Sex Regeln
  • Risiko-Einschätzung
  • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
  • Risiken im Bereich Prostitution
  • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
  • Ansteckungsrisiken im Alltag
  • AIDS-Angst
  • Umgang mit positivem Test
  • Leben mit HIV
  • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

Bei der zuständigen Stelle ist es ggf. auch möglich, einen anonymen HIV-Test vornehmen zu lassen.

Allgemeine Informationen finden Sie hier:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beratung fallen keine Gebühren an.
Für den HIV-Schnelltest fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Für den HIV-Test muss ggf. ein Termin vereinbart werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Grundlegende Informationen zum Thema HIV/AIDS und STI’s finden Sie auf der Kampagnenseite „LIEBESLEBEN“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Internetseite des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH). Dort können Sie auch verschiedene Informationsbroschüren bestellen oder herunterladen.

Die Niedersächsische Landesregierung fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund Maßnahmen zur Verhütung von HIV und AIDS, sowie zum Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung HIV-Positiver. Dabei steht finanziell die Förderung der Arbeit der AIDS-Hilfen und -Projekte im Vordergrund

bundesweite Rufnummer der Deutschen AIDS-Hilfe:
Telefon :
+49 180 3319411 (9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)

Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 09:00 - 21:00 Uhr
Samstag – Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr

Telefonberatung der BZgA:
Telefon :
+49 221 8992-0 (14 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)
+49 221 8920-31

Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 10:00 - 22:00 Uhr
Freitag – Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Wir führen anonym und kostenlos HIV-Bluttests nach vorheriger Terminabsprache durch. Wir bitten um Terminabsprache unter 05931 44-1197.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover und den Aidshilfen in Niedersachsen.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Gesundheit
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)