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Ihr ausgewählter Ort: Emsland

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung


Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.

  • Merkblatt zur Anlieferung und Ablagerung asbesthaltiger Abfälle

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  • Merkblatt zur getrennten Erfassung, Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen im Landkreis Emsland

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Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Adresse: Herzog-Arenberg-Straße 12, 49716 Meppen
Bemerkung: Zugang Poststraße
Fahrplan
Telefon: 05931 5996-99
Bemerkung: (Kunden-Center)
Fax: 05931 5996-100
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)