Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Das örtliche Jugendamt
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Fahrplan
Fahrplan
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Emsland:
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Pflegekinder
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Geeste:
- Haren (Ems):
- Haselünne:
- Herzlake:
- Meppen:
- Twist:
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,
ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.
Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen