Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich
Ansprechpartner
- Emsland:
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
- Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
- Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
- Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
- Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
- Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Druckformulare / Merkblätter
Erlaubnis / Verlängerung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Download als PDFDownload als PDF2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betriebskonzept
- weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.