Seniorenservice kommunal
In Ihrem Landkreis, Ihrer Stadt oder Gemeinde stehen den älteren Menschen vielfältige Angebote zur Unterstützung und Bereicherung des täglichen Lebens wie auch aller besonderen Anlässe und Situationen zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
- Dörpen (Samtgemeinde):
- Emsbüren (Einheitsgemeinde):
- Emsland (Landkreis):
- Freren (Samtgemeinde):
- Geeste (Einheitsgemeinde):
- Haren (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Haselünne (Einheitsgemeinde):
- Herzlake (Samtgemeinde):
- Lathen (Samtgemeinde):
- Lengerich (Samtgemeinde):
- Meppen (Einheitsgemeinde):
- Nordhümmling (Samtgemeinde):
- Papenburg (Einheitsgemeinde):
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Salzbergen (Einheitsgemeinde):
- Sögel (Samtgemeinde):
- Spelle (Samtgemeinde):
- Twist (Einheitsgemeinde):
- Werlte (Samtgemeinde):
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



