Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
- Emsland (Landkreis):
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Badegewässerqualität Überwachung
- Begasung anzeigen
- Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
- Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Impfung: Beratung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger namentlich an das zuständige Gesundheitsamt melden
- Tuberkuloseberatung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zulässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
- Sachkunde
- physisch und psychisch Eignung
- geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes



