Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Fahrplan
Fahrplan
Führerscheinstelle:
Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:
KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
- Emsland:
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung
- Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung
- Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
- Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Prüf- und Siegelplaketten Ersatz
- Schleppgenehmigung: Erteilung
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.