Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz:
Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
- Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
- Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Ansprechpartner
- Emsland:
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung
- Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
- Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Prüf- und Siegelplaketten Ersatz
- Schleppgenehmigung: Erteilung
- Steuerbefreites Kraftfahrzeugkennzeichen beantragen
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug reservieren
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.