Schleppgenehmigung: Erteilung
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. In Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung, die sogenannte Schleppgenehmigung, erteilt werden. Dabei gilt u.a.:
- Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen.
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
- Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreises, der kreisfreien Stadt und der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz:
Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
- Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)
- Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Ansprechpartner
- Emsland:
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung
- Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung
- Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
- Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Prüf- und Siegelplaketten Ersatz
- Schleppgenehmigung: Erteilung
- Steuerbefreites Kraftfahrzeugkennzeichen beantragen
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.