Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Bürgeramt
Ansprechpartner
- Gartow:
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Express beantragen
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Ummeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Druckformulare / Merkblätter
Antragsformular
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.