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Ihr ausgewählter Ort: Wietzendorf (296...)

Veranstaltung: Anzeige


Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Stellen


Ordnungsamt
Adresse: Hauptstraße 12, 29649 Wietzendorf
Fahrplan
Telefon: 05196 978-0
Bemerkung: nur für Wietzendorf zuständig
Fax: 05196 978-100
Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Frau Annika Dujkovic
Telefon: 05196 978102
Raum:
1
Zuständig für:

Datenschutzinformationen


Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Adresse: Lange Straße 22, 29664 Walsrode
Fahrplan

Ansprechpartner

Herr J. Isernhagen
Adresse: Lange Straße 22, 29664 Walsrode
Bemerkung: (i. H. der Stadtverwaltung Walsrode)
Telefon: 05161 977-245
Fax: 05161 977-262
Position:
Kooperativer Datenschutzbeauftragter im Heidekreis
Zuständig für:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)