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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch


In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Allgemeine Informationen

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts – Mehrstaatigkeit

Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Hiermit wird in Deutschland die Mehrstaatigkeit zugelassen. Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig. Sie müssen die Mehrstaatigkeit nicht gesondert beantragen. Das Sachgebiet Einbürgerung wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Sofern Sie bei der Einbürgerung einen Auflagenbescheid erhalten haben, müssen Sie diesen nicht mehr erfüllen. Die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit wurde ersatzlos aufgehoben. Sie erhalten kein weiteres Schreiben des Sachgebietes Einbürgerung.



Spezielle Hinweise für - Region Hannover

Allgemeine Informationen

Mehr als 1,1 Millionen Menschen leben in der Region Hannover. Davon besitzen viele nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung wird ein wichtiger und weiterer Schritt zur Integration vollzogen. Sie ist ein Bekenntnis zu dem Land, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben. Deutschland bietet den Menschen Sicherheit und einen hohen Lebensstandard. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung erfolgt mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde durch den Regionspräsidenten in einem feierlichen Rahmen.

Hinweis zu laufenden Verfahren mit einer Einbürgerungszusicherung:

Seit dem in Kraft treten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetztes zum 27.06.2024 wird Mehrstaatigkeit in Deutschland generell hingenommen.

Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig.

Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

  • Sofern Sie eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, setzten Sie sich bitte eigenständig mit Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde in Verbindung.

Hinweis zu bereits erfolgten Einbürgerungen mit Auflagenbescheid:

Durch die neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz müssen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

Dies bedeutet, dass Sie den bei der Einbürgerung erlassenen Auflagenbescheid nicht mehr erfüllen müssen, die Verpflichtung der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit wurde ersatzlos aufgehoben. Sie erhalten kein weiteres Schreiben Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.

  • Bei bestehenden Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Sofern Sie im Stadtgebiet Hannovers wohnen, wenden Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Landeshauptstadt Hannover; wohnen Sie im Regionsgebiet, wenden Sie sich an das Team Einbürgerung der Region Hannover.

Spezielle Hinweise für - Region Hannover

Die Region Hannover ist ausschließlich für Personen zuständig, die in den Städten und Gemeinden im Umland von Hannover leben. Für Personen, die im Stadtgebiet von Hannover wohnen, ist das Sachgebiet Einbürgerungen der Stadt Hannover zuständig.

Zuständige Stellen


33.41 - Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse: Maschstr. 17, 30169 Hannover
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit: Mo: 13:00 - 15:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 09:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Vorsprache nur nach Terminvergabe
Sonstige Angaben:
Postanschrift: Region Hannover Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Postfach 1 47 30001 Hannover
Adresse: Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Um deutsche/r Staatsangehörige/r zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hannover
  • in der Regel mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • keine wesentlichen Vorstrafen
  • selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts (kein Leistungsbezug)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels

Wenn Sie diese Voraussetzungen oder Ausnahmen (noch) nicht erfüllen, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Detailliertere Informationen erhalten Sie durch unseren Online-Check.

Spezielle Hinweise für - Region Hannover

Wer stellt den Einbürgerungsantrag?

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, stellen Sie den Antrag selbst.

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.

Bei gesetzlich Betreuten ist eine gerichtliche Bestellungsurkunde einzureichen.

Wer kann eingebürgert werden?

Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie müssen sich bei der Einbürgerung offiziell zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands sowie zum Grundgesetz bekennen. Und Sie versichern, der Bundesrepublik Deutschland nicht zu schaden.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen. Dies schließt auch eine Erklärung gegen verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen ein.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis).
  • Sie haben seit 5 Jahren (unter Umständen auf bis zu 3 Jahre verkürzbar) Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie finanzieren den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen, ohne dabei öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen (z.B. Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII).
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich) und es sind keine Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und alle Staatsangehörigkeit(en) durch Urkunden nachweisen.
  • Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen Ziele oder Organisationen und haben dieses auch in der Vergangenheit nicht getan.
  • Es darf keine anderen Gründe geben, die Ihre Einbürgerung ausschließen. Sie können nicht eingebürgert werden, wenn Sie die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten, einer terroristischen Organisation oder extremistischen religiösen Gruppierung angehören oder diese unterstützen.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Voraussetzungen sind beispielhaft und nicht abschließend.

Im Einbürgerungsantrag müssen Sie alle Angaben wahrheitsgemäß angeben, da sonst der Straftatbestand des § 42 Staatsangehörigkeitsgesetz erfüllt sein kann.

Druckformulare / Merkblätter

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Bitte führen Sie den Online-Check Einbürgerung durch. Durch dieses digitale Beratungsangebot erhalten Sie eine Liste, welche Dokumente benötigt werden.

Bringen Sie zur Antragsabgabe den ausgefüllten Antrag, die Originaldokumente und entsprechende Kopien mit.

Alle ausländischen Dokumente müssen in deutscher Sprache übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer in Deutschland erfolgen, der für deutsche Gerichte zugelassen ist.

Spezielle Hinweise für - Region Hannover

  • Sprachschulzeugnis - standardisierte Prüfung Stufe B1 - ausgestellt von einem staatlich anerkannten Bildungsträger (Telc, g.a.s.t, TestDaF oder Goethe-Institut) in Kopie
  • oder

    • mindestens deutsches Hauptschulabschlusszeugnis (Kopie)
    • Versetzungszeugnis in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Kopie)
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Kopie)
    • Diplom einer deutschsprachigen Hochschule (Kopie)

    Für schulpflichtige Kinder:

    • aktuelle Schulbescheinigung
    • die letzten 3 Zeugnisse (Kopie)
    • ACHTUNG! Bei dem Besuch einer Gesamtschule (IGS) der Klassen 5 - 8, legen Sie bitte jeweils die nur die Seite 1 sowie den Fachbericht des Faches Deutsch des Lernentwicklungsberichtes vor!

    Unterlagen zum Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland

    • mindestens deutsches Hauptschulabschlusszeugnis (Kopie)

    oder

    • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest (Kopie)

    Personenstandsurkunden

    Fremdsprachigen Urkunden sind deutsche Übersetzungen beizufügen, die von einem öffentlichen beeidigten oder anerkannten Übersetzer beglaubigt sind.

    Bei Geburt, Eheschließung und Scheidung im Ausland:

    • Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (Kopie)
    • Heiratsurkunden / Lebenspartnerschaftsurkunden mit deutscher Übersetzung (Kopie)
    • Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk mit deutscher Übersetzung (Kopie)

    Bei Geburt, Eheschließung und Scheidung im Inland:

    • neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen vom Standesamt
    • neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Hinweisen vom Standesamt
    • Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk (Kopie)
    • Bei eigenen Kindern (auch wenn diese nicht mit eingebürgert werden sollen), die in Deutschland geboren wurden: Kopien der Geburtsurkunden
    • Antrag auf Einbürgerung
      Bitte beachten: Die erforderliche Unterschrift wird zu einem späteren Zeitpunkt bei der Behörde nachgeholt!
    • Informationsblatt zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
    • Belehrung zur Angabe von strafrechtlichen Verurteilungen/Ermittlungsverfahren
    • Bescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
    • Gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge / Ausländer / Staatenlose mit gültigem Aufenthaltstitel (Kopie) sowie 
    • Ausländischer Nationalpass und / oder Personalausweis mit deutscher Übersetzung (auch abgelaufene Dokumente werden akzeptiert) ALLER in Frage kommenden Staatsangehörigkeiten.
    • Bei irakischen Staatsbürgern bitte zusätzlich auch Kopien des irakischen Personalausweises und der irakischen Staatsangehörigkeitsurkunde sowie jeweils eine deutsche Übersetzung
    • ein Passfoto aus neuerer Zeit für Personen ab 16 Jahren
    • handgeschriebener Lebenslauf in ganzen Sätzen für Personen ab 16 Jahren
    • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich im Bürgerbüro des Wohnortes)

    Einkommensnachweise

    Gegebenenfalls Nachweise der Eltern, bei Eheleuten / Lebenspartnern für beide Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner

    • aktuelle Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate (Kopie)
    • Bescheide über den Erhalt öffentlicher Mittel, z. B. SGB II – Leistungsbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, SGB XII – Leistungsbescheid, Pflegegeldbescheid (Kopie)
    • Nachweise über ausländische Einkünfte (Kopie)
    • aktueller Rentenversicherungsverlauf
    • bei Selbständigen:
      - Gewerbeanmeldung und Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche aktuelle monatliche Nettoeinkommen (Kopie). Die Vorlage von betriebswirtschaftlichen Auswertungen allein ist nicht ausreichend;
      - Nachweis über Krankenversicherung;
      - Nachweis über (ausreichende) Altersabsicherung;
      - Nachweis über Pflegeversicherung.

    Im Einzelfall bleibt die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

255,00 Euro pro Person.

51,00 Euro für Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen.

Spezielle Hinweise für - Region Hannover

Die Einbürgerungsgebühr beträgt für einen Erwachsenen 255,- €.
Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,- €.
Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,- €.

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist eine gerichtliche Bestellungsurkunde einzureichen.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

    1. Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Online-Check. Mit diesem können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
      • Sie erhalten ein PDF mit allen erforderlichen Unterlagen.
      • Sollten nach dem durchgeführten Online-Check noch Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Ihre Fragen gerne per Kontaktformular übermitteln.
      • Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen Kopien an, und fügen Sie diese dem Antrag bei. Fügen Sie einen handgeschriebenen Lebenslauf bei.
    1. Im Falle eines positiven Ergebnisses beim Online-Check, füllen Sie bitte den Antrag aus.

    Für Familien: Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden. Ehegatten, Lebenspartner/in und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.

    1. Fragen Sie über das Kontaktformular Einbürgerung einen Termin zur Antragsabgabe an.
      • Das Sachgebiet bearbeitet die Anfrage und schickt Ihnen einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags.
    1. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Sachgebiet Einbürgerung den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen und der umfangreichen Prüfung kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.

    Soweit nötig, fordert das Sachgebiet Einbürgerung noch weitere Unterlagen an.

    1. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

Grundsätzlich wird ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren vorausgesetzt. Genauere Informationen erhalten Sie durch den Online-Check.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für - Region Hannover

Aufgrund aktuell sehr hoher Antragszahlen berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages derzeit in der Regel mehr als ein Jahr beträgt. Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung ist, wird sich die Einbürgerungsbehörde unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Hannover. Wann und wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?

Das Sachgebiet Einbürgerung ist für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für alle in Hannover lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuständig.

Informieren Sie sich über die Einbürgerung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebet des Online-Checks. Durch diesen erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und welche Dokumente benötigt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zur Antragsabgabe anzufragen.

Sie erhalten einen Termin zur Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zum Termin der Antragsabgabe den ausgefüllten Einbürgerungsantrag und die erforderlichen Dokumente im Original und in Kopie mit.

Ich habe den Online-Check durchgeführt, erfülle die Voraussetzungen und möchte einen Termin zur Abgabe meines Antrages vereinbaren.

Nutzen Sie für die Anfrage eines Termins zur Abgabe des Einbürgerungsantrages unser Kontaktformular Einbürgerung. Die Termine werden durch das Sachgebiet Einbürgerung vergeben.

Sie erhalten eine E-Mail mit den Daten zu dem Termin.

Ich habe einen Termin erhalten, kann jedoch nicht erscheinen.

Unsere Terminkapazitäten sind leider beschränkt, ein verschobener Termin kann mehrere Wochen oder Monate später liegen. Bitte versuchen Sie, den vereinbarten Termin wahrzunehmen. Sollte es Ihnen wirklich nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, teilen Sie uns dies über das Kontaktformular Einbürgerungsbehörde unter "Sonstiges" mit.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Welche Kosten entstehen für mich?

Einen ersten Überblick erhalten Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch“. Darin finden Sie den sogenannten Online-Check. Damit können Sie komfortabel und rund um die Uhr prüfen, ob Ihr Antrag auf Einbürgerung voraussichtlich erfolgreich sein wird.

Können Familien einen gemeinsamen Einbürgerungsantrag stellen?

Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden.

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für - Region Hannover

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)