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Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks: Anmeldung


Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)